
Bürgergeld in Westerkappeln wieder beim Jobcenter
Für Bürgergeld-Empfänger in Westerkappeln ist seit dem 1. Januar 2026 wieder das Jobcenter Kreis Steinfurt AöR zuständig. Die Gemeinde Westerkappeln hat die Bewilligung und Auszahlung der Leistungen an das Jobcenter zurückgegeben. Seit Jahresbeginn werden die Anträge am Standort Ibbenbüren, Weberstraße 7, 49477 Ibbenbüren, bearbeitet und die Leistungen von dort ausgezahlt. Die Änderung ist Teil eines kreisweiten Umbaus im Bereich des Sozialgesetzbuches II, also beim Bürgergeld und der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ziel ist es, die Organisation der Leistungsgewährung langfristig verlässlicher, effizienter und zukunftsfähig aufzustellen. Der Kreis Steinfurt begründet die Neustrukturierung unter anderem mit dem zunehmenden Fachkräftemangel in den Verwaltungen.
So läuft das mit den Anträgen jetzt
Für Bürgergeldempfänger aus Westerkappeln bedeutet die Umstellung vor allem eine neue Zuständigkeit bei der Bearbeitung ihrer Anträge. Erstanträge und Weiterbewilligungsanträge können sie online über die Internetseite des Jobcenters Kreis Steinfurt stellen. Für Fragen oder Beratungsbedarf können unter der Telefonnummer 02551 69-5235 Termine vereinbart werden. Im Einzelfall sind auch Termine in Westerkappeln möglich. Neben Westerkappeln haben auch Greven, Laer, Horstmar und Nordwalde Aufgaben der Leistungsgewährung an das Jobcenter Kreis Steinfurt zurückübertragen. Mit der neuen Struktur soll die Bearbeitung der Bürgergeldanträge weniger störanfällig werden und dauerhaft in hoher Qualität erfolgen.