DOC-Ausbau gestoppt
Veröffentlicht: Mittwoch, 11.05.2022 15:14
Der geplante Ausbau des Design Outlet Centers in Ochtrup von 11-einhalbtausend auf über 19.000 Quadratmeter ist geplatzt. Das DOC und die Stadt Ochtrup haben ihre Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückgezogen.

Damit bleibt der Bebauungsplan unwirksam und die DOC-Gegner:innen gehen davon aus, dass der Kreis Steinfurt die Baugenehmigung zurückzieht. 21 Städte und Gemeinden und drei Landkreise im Umland des Markenfabrikverkaufs sind seit Jahren gegen den Ausbau, weil sie zu viel Konkurrenz für die eigene Geschäftswelt befürchten. Sie werten den Rückzieher als ihren Sieg.
Baurecht statt Verträglichkeitsprüfung
Was ist passiert? "Rechtsmittel gegen DOC-Erweiterung erfolgreich!" betitelt die Wirtschaftsförderung der Stadt Rheine ihre Mitteilung zum gestoppten DOC-Ausbau. Tatsächlich hat das Oberverwaltungsgericht Münster auf Betreiben der Stadt Nordhorn am 26.10.2020 den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. "Allerdings nach Baurecht," sagt DOC-Center-Manager Armin Wienker. Um Fragen der Verträglichkeit für das Umland sei es vor Gericht nie gegangen, also auch nicht um die entsprechenden Gutachten dazu. Darum der Schritt vors Bundesverwaltungsgericht.
Rückzieher hatte mit Ochtrup nichts zu tun
Dass die Stadt Ochtrup und das DOC die Revision gegen das OVG-Urteil zurückgezogen haben, hat mit der Sachlage in Ochtrup nichts zu tun, sagt Wienker. Auslöser sei ein anderes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu einem vergleichbaren Bebauungsplan für ein Designer Outlet Center in Remscheid. Auch dort sei es um baurechtliche Fragen gegangen - und weiter: "Alle, die großflächigen Einzelhandel betreiben, haben dasselbe Problem."
War's das jetzt?
Für das DOC und die Entscheider:innen dahinter ist noch nichts vorbei, wie es scheint. „Wir werden uns in den kommenden Wochen intensiv mit der Stadt Ochtrup abstimmen, um das Ziel einer Vergrößerung unseres Centers und einer damit verbundenen Attraktivitätssteigerung des Gesamtstandorts weiterhin umgesetzt zu bekommen“, heißt es in einer Stellungnahme. Das wäre nochmal viel Arbeit, denn die aktuelle Rechtslage bedeutet rein verfahrenstechnisch: Alles zurück auf Null. Armin Wienker gibt sich optimistisch: "Es ist nicht unser erster Ausbau, wir sind da mittlerweile erfahrener." Und viele nötige Unterlagen seien ja schon da.


