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Wolfsriss in der Grafschaft Bentheim: Abschuss von zwei Wölfen genehmigt
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Wolfsriss in der Grafschaft Bentheim: Abschuss von zwei Wölfen genehmigt

Nach massiven Wolfsangriffen auf Nutztiere in der Grafschaft Bentheim hat der Landkreis den Abschuss von zwei Wölfen genehmigt. Mehr als 50 Schafe wurden getötet, rund 100 weitere Tiere verletzt. Die Maßnahme ist zeitlich befristet und soll weitere Schäden verhindern.

Veröffentlicht: Freitag, 08.05.2026 10:40

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Die Angriffe ereigneten sich Anfang Mai in einem Moorgebiet im Grenzbereich der Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland. Nach Angaben der Behörden wurden bei zwei Vorfällen am 1. und 2. Mai insgesamt 56 Schafe getötet. Etwa 100 weitere Tiere erlitten teils schwere Verletzungen. DNA-Analysen bestätigten inzwischen, dass es sich um Wolfsrisse handelt. Unklar ist jedoch, welchem Rudel die Tiere zuzuordnen sind.

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Abschussgenehmigung bis Mitte Juni

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Der Landkreis hat in Abstimmung mit dem niedersächsischen Umweltministerium eine Abschussgenehmigung für zwei Wölfe erteilt. Diese gilt bis zum 15. Juni 2026. Grundlage ist Paragraf 22 des Bundesjagdgesetzes. Auch das Landwirtschaftsministerium war in die Entscheidung eingebunden. Ziel der Maßnahme ist es, weitere Angriffe auf Nutztiere zu verhindern und die Situation vor Ort zu entschärfen.

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Wolfsangriffe trotz Herdenschutz

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Besonders brisant: Die Schafe befanden sich laut Landkreis auf einem rund 1.200 Hektar großen, eingezäunten Gebiet mit grundsätzlich ausreichenden Herdenschutzmaßnahmen. Dennoch konnten die Wölfe die Tiere angreifen. Die Entscheidung zur Bejagung wurde daher als „fachlich angemessen“ bewertet, auch wegen des großen Schadensausmaßes.

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Beweidung für Naturschutz unverzichtbar

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Ein wichtiger Faktor für die Entscheidung: Die Beweidung der Flächen durch Schafe ist aus naturschutzfachlicher Sicht notwendig. Eine Umsiedlung der Tiere sei nicht möglich, so die Kreisverwaltung. Durch den gezielten Abschuss erhoffen sich die Behörden auch eine sogenannte Vergrämung weiterer Wölfe aus dem Gebiet.

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Strenge Regeln für Jäger

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Für die Jagd gelten klare Vorgaben. So dürfen Muttertiere, die noch Welpen säugen, nicht geschossen werden. Der sogenannte Elterntierschutz ist zwingend einzuhalten.

Nach Angaben der Behörden wurde die Bejagung erst nach sorgfältiger Prüfung aller milderen Mittel beschlossen. Eine Gefährdung des Wolfsbestands in der Region sei durch die Maßnahme nicht zu erwarten.

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